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LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 28.11.2012 - S 7 AS 806/12
- LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12 B ER
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen …
Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12
Dies bedeutet jedoch nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen, der Leistungen nach dem SGB II beansprucht erfolgen muss, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (BVerfG, vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10).In einem solchen Fall kann auch in einem Eilverfahren eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (so BVerfG vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10).
- BSG, 09.03.2009 - B 4 AS 10/09 B
Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, hat die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen, zu tragen (Bundessozialgericht - BSG - vom 19.02.2009, B 4 AS 10/09 R, Rn. 21). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu treffen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - BverfG - vom 12.5.2005, Az.: 1 BvR 569/05, NJW 2005, 2982).
- LSG Bayern, 14.07.2014 - L 8 SO 121/14
Verhinderung der Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht …
Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER). - LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
1. Der Antragsteller bewohnte zusammen mit einer berufstätigen Frau seit 6 Jahren …
Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (…vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER). - LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13 Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB II beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschluss des Bayer. LSG vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER).
- LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13
Einstweilige Anordnung, existenzsichernde Leistungen, Verweigerung der …
Die Nichterweislichkeit der Leistungsvoraussetzungen wirkt sich zum Nachteil der die objektive Beweislast tragenden Beschwerdeführerin aus (vgl. Beschluss des Senats vom 30.01.2013, L 16 AS 888/12 B ER). - LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13
Ablehnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, Ablehnung wegen fehlender …
Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB II beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschluss des Bayer. LSG vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 B 345/14
Vorwegnahme der Hauptsache im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
vgl. etwa das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: BayLSG, Beschluss vom 30. Januar 2013 - L 16 AS 888/12 B ER -, juris.